Welche Maske ist jetzt Pflicht?
Die neue sächsiche Corona-Schutz-Verordnung wurde heute beschlossen.
Das Wichtigste zuerst, es gibt keine ffp2-Masken-Pflicht wie beispielsweise in Bayern. Laut der neuen Verordnung ist das Tragen eine medizinischen Maske ab Donnerstag, dem 28.01.2021, in öffentlichen Verkehrsmitteln, sowie beim Einkaufen, bei Arztbesuchen und in der Kirche pflicht.
Eine Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes besteht bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, vor dem Eingangsbereich von und in Groß- und Einzelhandelsgeschäften sowie in Gesundheitseinrichtungen (z.B. Arztpraxen) und für Zusammenkünfte in Kirchen und bei der Religionsausübung.
Eine Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken oder dem vergleichbaren Standard KN95/N95 besteht für die Beschäftigten ambulanter Pflegedienste bei der Ausübung der Pflege, beim Besuch von Tagespflegeeinrichtungen, in Pflegeeinrichtungen für die Besucher, in Justizvollzugsanstalten, Flüchtlingsunterkünften für das Personal und die Besucher.
Welche Maske ist denn nun die Richtige und wie erkenne ich diese?
ffp2 Maske
ffp bedeutet „filtering face piece“. Die 2 gibt die Schutzklasse an. Es gibt unter anderem Masken der Klassen 1 und 3.
Diese Merkmale muss eine Maske haben um eine ffp 2 Maske zu sein:
1. Auf dem Produkt stehen das CE-Zeichen mit der vierstelligen Kenn-Nummer der Zertifizierungsstelle, die FFP Schutzstufe, die EN-Norm, der Herstellername und die Artikelnummer
2. Eine Konformitätserklärung des Herstellers ist verfügbar, in der Verpackung oder online

Medizinische Maske
Das Bundesamt fürArzneimittel und Medizinprodukte beschreibt eine medizinische Maske so:
„Bei medizinischen Gesichtsmasken, Mund-Nasen-Schutz (MNS), oft auch OP-Masken genannt, handelt es sich um Einmalprodukte, die normalerweise im Klinikalltag oder in Arztpraxen verwendet werden. Sie bestehen aus speziellen Kunststoffen und sind mehrschichtig aufgebaut. In ihrem Erscheinungsbild sind sie sich sehr ähnlich: Rechteckige Form mit Faltenwurf, damit sich die Maske dem Gesicht anpassen kann. Die Vorderseite (Außenseite) ist meist farbig, die Rückseite (Innenseite) nicht. Die Masken haben Ohrschlaufen und einen Nasenbügel aus Draht. Sie haben klar definierte Filtereigenschaften.“

Unterm Strich kann man also sagen, wenn die Maske irgendwie medizinisch ausschaut und ein CE Zeichen hat, wird es schon passen. Fraglich, ob die Kennzeichnungen auf den Masken bei einer Kontrolle bzw. beim Betreten eines Busses oder eines Supermarktes kontrolliert werden.
Und dann gibt es da noch die KN95 Masken. Kommen diese aus China, dürfen diese übrigens kein CE Zeichen haben, damit sie „echt“ sind.
Ob diese erweiterte Maskenpflicht nun also wirksam ist um die Pandemie weiter zu bekämpfen möchte ich an dieser Stelle nicht beurteilen oder weiter ausführen.
Die Verordnung gilt vom 28. Januar bis einschließlich 14. Februar 2021.
#weareothal ✊