0
Share
Date 27. Januar 2021
Author Robert
Categories News

Welche Maske ist jetzt Pflicht?

Die neue sächsiche Corona-Schutz-Verordnung wurde heute beschlossen.

Das Wichtigste zuerst, es gibt keine ffp2-Masken-Pflicht wie beispielsweise in Bayern. Laut der neuen Verordnung ist das Tragen eine medizinischen Maske ab Donnerstag, dem 28.01.2021, in öffentlichen Verkehrsmitteln, sowie beim Einkaufen, bei Arztbesuchen und in der Kirche pflicht.

Eine Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes besteht bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, vor dem Eingangsbereich von und in Groß- und Einzelhandelsgeschäften sowie in Gesundheitseinrichtungen (z.B. Arztpraxen) und für Zusammenkünfte in Kirchen und bei der Religionsausübung.

Eine Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken oder dem vergleichbaren Standard KN95/N95 besteht für die Beschäftigten ambulanter Pflegedienste bei der Ausübung der Pflege, beim Besuch von Tagespflegeeinrichtungen, in Pflegeeinrichtungen für die Besucher, in Justizvollzugsanstalten, Flüchtlingsunterkünften für das Personal und die Besucher. 

Welche Maske ist denn nun die Richtige und wie erkenne ich diese?

ffp2 Maske

ffp bedeutet „filtering face piece“. Die 2 gibt die Schutzklasse an. Es gibt unter anderem Masken der Klassen 1 und 3.

Diese Merkmale muss eine Maske haben um eine ffp 2 Maske zu sein:

1. Auf dem Produkt stehen das CE-Zeichen mit der vierstelligen Kenn-Nummer der Zertifizierungsstelle, die FFP Schutzstufe, die EN-Norm, der Herstellername und die Artikelnummer

2. Eine Konformitätserklärung des Herstellers ist verfügbar, in der Verpackung oder online

Medizinische Maske

Das Bundesamt fürArzneimittel und Medizinprodukte beschreibt eine medizinische Maske so:

„Bei medizinischen Gesichtsmasken, Mund-Nasen-Schutz (MNS), oft auch OP-Masken genannt, handelt es sich um Einmalprodukte, die normalerweise im Klinikalltag oder in Arztpraxen verwendet werden. Sie bestehen aus speziellen Kunststoffen und sind mehrschichtig aufgebaut. In ihrem Erscheinungsbild sind sie sich sehr ähnlich: Rechteckige Form mit Faltenwurf, damit sich die Maske dem Gesicht anpassen kann. Die Vorderseite (Außenseite) ist meist farbig, die Rückseite (Innenseite) nicht. Die Masken haben Ohrschlaufen und einen Nasenbügel aus Draht. Sie haben klar definierte Filtereigenschaften.“

Unterm Strich kann man also sagen, wenn die Maske irgendwie medizinisch ausschaut und ein CE Zeichen hat, wird es schon passen. Fraglich, ob die Kennzeichnungen auf den Masken bei einer Kontrolle bzw. beim Betreten eines Busses oder eines Supermarktes kontrolliert werden.

Und dann gibt es da noch die KN95 Masken. Kommen diese aus China, dürfen diese übrigens kein CE Zeichen haben, damit sie „echt“ sind.

Ob diese erweiterte Maskenpflicht nun also wirksam ist um die Pandemie weiter zu bekämpfen möchte ich an dieser Stelle nicht beurteilen oder weiter ausführen.

Die Verordnung gilt vom 28. Januar bis einschließlich 14. Februar 2021.

#weareothal ✊

TAGS Maskenpflicht
Prev Post
Wintersportler im Bus nicht erwünscht (UPDATE)
Next Post
Verein braucht Unterstützung

Related

EinzelhandelMaskenpflicht
Maskenpflicht fällt ab Freitag im Einzelhandel
News
Eröffnung des Skigebietes
News
Skibetrieb in der Interskiregion
Der Wiesenthaler Frühjahrsputz ist eine nicht kommerzielle Veranstaltung. Die Teilnahme erfolgt auf eingene Gefahr. Verantwortlich für Planung und Durchführung sind Martin Lützendorf und Robert Menzel.
©2023 zwiebelintolerant
Impressum ⎮ Cookies ⎮Datenschutz ⎮AGB

Drag to scroll

Dismiss
Cookies
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Anbieter verwalten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}