Tschechien, kleiner Grenzverkehr weiterhin möglich
Ab heute gelten für die Einreise nach Tschechien verschärfte Regeln. „Vom 27. Dezember 2021 müssen alle Einreisenden einen negativen PCR-Test nachweisen, auch zweifach geimpfte und genesene Reisende. Nur Personen, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben, sind von dieser Testpflicht ausgenommen.“ So liest und hört man es heute überall. Dabei entsteht (gewollt oder ungewollt) teilweise der falsche Eindruck, dies gelte auch für den kleinen Grenzverkehr. Das stimmt aber nicht!
Auf der Webseite des Auswertigen Amtes heißt es weiter, „… Für Beschäftigte im internationalen Personen- und Warenverkehr, für Reisen von bis zu 24 Stunden aus oder in Nachbarländer (sofern die Reise nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt), für Kinder unter 12 Jahren und für Grenzpendler und Grenzgänger entfällt die Pflicht zu Einreiseanmeldung und zum Test.“
Über den Jahreswechsel wird der kleine Grenzverkehr jedoch ausgesetzt.
„Für den Zeitraum zwischen 30. Dezember 2021 und 1. Januar 2022 gilt die Pflicht zur Vorlage eines PCR-Testnachweises auch für Einreisende für Aufenthalte unter 24 Stunden. Auch hiervon sind Personen mit Booster-Impfung ausgenommen.'“
Sofern es keine weiteren Änderungen gibt, bleibt der kleine Grenzverkehr nach Tschechien also bis einschließlich 29.12.2021 und ab 02.01.2022 wieder möglich wie gehabt.