Neue Verfügung zum Alkoholbverbot
Der Erzgebirgskreis hast gestern eine neue Verfügung zum Alkoholverbot auf Grundlage der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 12. Februar 2021 erlasssen. Die Verfügung tritt ab heute in Kraft und verbietet „den Alkoholkonsum auf allen öffentlichen und öffentlich zugänglichen Flächen innerhalb der Ortslagen der Städte und Gemeinden des Erzgebirgskreises und an folgenden sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel“
Gesondert wird dabei der Alkoholkonsum vor gastronomischen Einrichtungen einschließlich Bars sowie Imbissangeboten, auf Sport- und Spielflächen, einschließlich dem Wintersport gewidmeten Flächen, an Haltestellen und vor Bahnhofsgebäuden, auf Parkplätzen sowie in Park-, Grün- und Freizeitanlagen erwähnt und verboten.
Bei einer Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro.
Na, Prost!
In einer weiteren Verfügung wurde der 15 km Radius aufgehoben.
#weareothal ✊