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Date 30. März 2021
Author Robert
Categories News

Neue Coronaverordnung bringt lächerliche Selbstbescheinigung

Die neue schächische Corona-Schutz-Verordnung ist beschlossen und gilt vom 1. bis 18. April. 2021.

Was bleibt:

  • Kontaktbeschränkungen: Es dürfen sich maximal 2 Hausstände mit maximal 5 Personen treffen (Kinder unter 15 Jahren zählen nicht)
  • Maskenpflicht im Öffentlichen Raum, wo sich viele Menschen begegnen

Wichtigste Änderungen:

  • Schulen und Kitas öffnen unabhängig von Inzidenzwerten aber unter noch strengeren Auflagen
  • Babyfachmärkte gelten nun als Geschäfte des täglichen Bedarfs und dürfen unabhängig vom Inzidenzwert öffnen
  • Landkreise KÖNNEN ab 06. April verfügen, das der Verkauf via Click & Meet inzidenzunabhängig zulässig ist
  • Landkreise KÖNNEN ab 06. April verfügen, dass  Zoos, Tier- und botanischen Gärten sowie Museen, Galerien oder Gedenkstätten inzidenzunabhängig öffnen dürfen
  • Beschäftigte und Selbstständige mit direktem Kundenkontakt müssen sich zweimal pro Woche testen oder testen lassen
  • Betriebsinhaber und Beschäftigte in Betrieben für körpernahe Dienstleistungen, Fahrschulen und Musikschulen müssen sich zweimal pro Woche testen oder testen lassen -> Kunden und Besucher benötigen einen tagesaktuellen negativen Test
  • Friseurkunden benötigen einen tagesaktuellen negativen Test

Voraussetzung für Öffnungen: maximal 1300 Krankenhausbetten auf Normalstationen sind mit Covid-19-Patienten belegt (!)

–

Nun zu dem Teil, der auch gut ein Aprilscherz sein könnte!

Kunden und Besucher von körpernahen Dienstleistungen, das beinhaltet auch Fiseure, Fahrschulen und Musikschulen benögtigen wie oben erwähnt einen tagesaktuellen negativen Coronatest. Dieser kann unter Umständen auch ein Selbsttest sein.

Die Verordnung sagt: „Soweit der Selbsttest zur Erfüllung der Testpflicht genügt, ist dies durch eine dokumentierte Selbstauskunft nachzuweisen.“

Zur Bescheinigung über den negativen Selbsttest wird dieser Vordruck hier angeboten!

Besonders in anbetracht, der Tatsache, dass unser unter anderem unser COVID.EX Modellprojekt mit einem sicheren Konzept nicht starten durfte, ist eine solche Selbstbescheinigung ein Schlag ins Gesicht, all jener, die sich ernsthaft mit einem Lösungsansatz beschäftigen.

TAGS Corona-Schutz-Verordnung
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