Neue Corona-Schutzverordnung tritt in Kraft
Sie gilt vom 1. bis zum 28.Juli 2021.
Es gibt nur wenige Anpassungen, nach dem Auslaufen der „Bundesnotbremse“ jedoch zwei neue Schwellenwerte:
👉 7-Tage-Inzidenz unter 10
👉 7-Tage-Inzidenz über 100
Liegt die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer Kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Schwellenwert von 10, entfallen ab dem übernächsten Tag die meisten Beschränkungen.
Trotzdem bleiben weiterhin gültig:
👉 das Erfordernis der Erstellung und Einhaltung eines (genehmigten) Hygienekonzeptes
👉 die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes in Geschäften und Märkten, bei körpernahen Dienstleistungen und im ÖPNV
👉 die Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske, wo sie nach Corona-Schutz-Verordnung vorgesehen ist
👉 die Regelungen zu Großveranstaltungen
👉 die Testpflicht für Diskotheken, Clubs und Musikclubs
👉 die Testpflicht im Bereich der Prostitution
👉 die Regelungen zu Gesundheits- und Sozialeinrichtungen
Liegt die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer Kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Tagen über dem Schwellenwert von 100, ab dem treten Beschränkungen ähnlich wie unter der „Bundesnotbremse“ ab dem übernächsten Tag in Kraft.