Corona Maßnahmen ab kommendem Montag
Das gilt ab kommendem Montag und bis zum 12. Dezember
– keine Einschränkungen für Geschäfte der Grundversorgung
– Einzelhandel nur für 2G
– Weihnachtsmärkte sind verboten
– Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Bibliotheken, Bars, Clubs und Diskotheken geschlossen
– Großveranstaltungen, Feste und Messen verboten
– touristische Reisen verboten
– die Beherbergung von Touristen ist verboten
– Sport verboten, außer Schul-, Dienst- und Profisport (3G)
– Tanz-, Musik-, Kunst- und Volkshochschulen geschlossen
– Schulbesuchspflicht bis zu den Weihnachtsferien ausgesetzt, mit Begründung des Infektionsschutzes!
– Gastronomie nur für 2G in der Zeit von 6:00 bis 20:00 Uhr
– 3G am Arbeitsplatz
– Ausgangssperre ab 22:00 Uhr für Ungeimpfte in Regionen mit einer Inzidenz über 1000 (Erzgebirgskreis ist aktuell nicht betroffen)
– Alkoholverbot im öffentlichen Raum
– körpernahen Dienstleistungen bleiben geschlossen
– 2G Regel bei Friseur
– 3G für Kirchen und Religionsgemeinschaften