Für Vereine und andere gemeinnützige Organisationen in Oberwiesenthal ist am 1. September 2026 eine neue Förderchance gestartet: Der Erzgebirgskreis stellt in der zweiten Runde seines Ehrenamtsfonds insgesamt 35.000 Euro bereit. Je nach Förderbereich sind Zuschüsse von bis zu 1.000 Euro möglich. Weil die Mittel nach dem Windhundprinzip vergeben werden, empfiehlt die Fachstelle Ehrenamt eine frühe Antragstellung.
Das Wichtigste in Kürze
- Antragszeitraum: 1. bis 30. September 2026
- Gesamtbudget: 35.000 Euro
- Zuschuss: je nach Förderbereich bis zu 1.000 Euro
- Antragsberechtigt: gemeinnützige Organisationen mit Sitz im Erzgebirgskreis
- Antrag: ausschließlich online
- Vergabe: nach dem Windhundprinzip
Welche Vorhaben gefördert werden
Der zweite Förderaufruf umfasst drei Bereiche: Anerkennung und Wertschätzung bereits Engagierter, die Gewinnung neuer Ehrenamtlicher sowie Qualifizierung und Ausstattung. Gefördert werden damit Vorhaben gemeinnütziger Organisationen, die ihre ehrenamtliche Arbeit vor Ort stärken.
Wie hoch der Zuschuss im Einzelfall ausfällt, hängt nach Angaben des Landratsamts vom gewählten Förderbereich ab. Die Obergrenze liegt bei 1.000 Euro.
Wer diesmal keinen Antrag stellen kann
Ausgeschlossen sind Organisationen, die bereits im Jahr 2025 oder in der ersten Förderrunde 2026 Geld aus dem Kommunalen Ehrenamtsbudget erhalten haben. Entscheidend ist außerdem, dass die Organisation gemeinnützig ist und ihren Sitz im Erzgebirgskreis hat.
Warum frühes Einreichen wichtig ist
Die Frist läuft zwar bis zum 30. September. Die Vergabe erfolgt jedoch nach dem Windhundprinzip. Vollständige Anträge sollten deshalb nicht bis zum Monatsende warten. Der offizielle Online-Antragsweg ist über die Seite der Fachstelle Ehrenamt des Erzgebirgskreises erreichbar.
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