Wer am kommenden Wochenende zum Wählen ins Wahllokal gehen wird, benötigt keinen negativen Test. Die Maskenpflicht bleibt bestehen.
„Für die Bundestagswahlen gelten Ausnahmen von den Corona-Regelungen. Die 3G-Regelung findet für Wahllokale keine Anwendung und eine Kontakterfassung findet nicht statt. Jedoch müssen alle Personen, die sich in den Räumlichkeiten aufhalten, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen.“